Aktuelles
Aktion Alt gegen Neu
Seit inkrafttreten der 2. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV 2) am 01.01.2015 gelten strengere Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen, daher sind die meisten Einzelfeuerungsanlagen schrittweise je nach Typ und Baujahr auszutauschen oder mit einem Filter zu versehen um nicht stillgelegt zu werden.
Wir bieten Ihnen deswegen noch dieses Jahr 100.- für Ihren alten Heizeinsatz gegen Austausch eines neuen Gerätes.Lassen Sie sich von Ihrem Bezirkskaminkehrer informieren oder rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne in Sachen Modernisierung und unterbreiten Ihnen ein faires Angebot!
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